Oliver Dorka
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Die öffentliche Bestellung ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die der Aussage des Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht. Sie dient ausschließlich dem Zweck, Gerichten, Behörden und privaten Auftraggebern Sachverständige zur Verfügung zu stellen, die persönlich integer sind und eine fachlich richtige sowie unparteiische und glaubhafte Sachverständigenleistung gewährleisten.
Die öffentliche Bestellung ist darüber hinaus ein Hilfsmittel bei der Suche nach Sachverständigen, die durch eine öffentlich-rechtliche Einrichtung wie die Industrie- und Handelskammer persönlich und fachlich überprüft worden sind und überwacht werden.
Die von öffentlich bestellten Sachverständigen erbrachten Leistungen genießen aus diesem Grund besonderes Vertrauen.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung bilden einen einheitlichen Vorgang und haben in rechtlicher Hinsicht dieselbe Funktion, nämlich das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Glaubwürdigkeit und Objektivität des Sachverständigen zu begründen und zu bekräftigen.
Der Sachverständige muss auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt wurde, überdurchschnittliche Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, nachweisen.
(Auszug aus den Richtlinien zur Anwendung und Auslegung der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Braunschweig)